Aufgenommen in den Pferdsportverband Saar e.V.werden nur Vereine, die folgende Bedingungen erfüllen und beachten:
Gemäß § 4 der Verbandssatzung (Aufnahme in den Verband) sind insgesamt
die Vorlage folgender Unterlagen erforderlich:
- Formloser Aufnahmeantrag,
unterzeichnet durch den Vorstand des Vereins im Sinne des § 26 BGB - Ein Exemplar der Vereinssatzung
- Wirkungskreis im Verbandsgebiet; bei darüberhinausgehender Wirkung nur, wenn Sitz oder Verwaltung innerhalb des Verbandsgebietes liegt.
- Gemeinützigkeit (Der Verein muss ausschließlich und unmittelbar gemeinützig wirken und sportliche, jedoch keine wirtschaftlichen Zwecke im Sinne der §§ 51 ff der Abgabenordnung verfolgen.)
- Die Satzung muss eine Regelung über die Verpflichtung gegenüber dem Pferd enthalten (Vergl. § 4 der Mustersatzung)
- Bei Auflösung muss das Vereinsvermögen satzungsgemäß dem Landessportbund für das Saarland oder dem Pferdesportverband-Saar zufließen.
- Nachweis über die ordnungsgemäße Gründung des Vereins
(Abschrift des Gründungsprotokolls) - Namen und Anschriften der Vorstandmitglieder
- Eine Bank-Einzugsermächtigung zugunsten des Pferdesportverbandes-Saar
- Vorläufige Gemeinützigkeitsbescheinigung des Finanzamtes (kann nachgereicht werden)
Nach Vorlage dieser Unterlagen entscheidet der Verbandsvorstand über Ihren Aufnahmeantrag.