Pferdesportverband Saar

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Ordnungsmaßnahmen

Nachstehende Bußgelder stellen Regelsätze dar, von denen im Einzelfall abgewichen werden kann. Im übrigen gelten die §§ 920 ff LPO. 

 

 

  1. Nicht ausreichend begründete Absage eines Turniers: 150,00 €
  2. Nicht ausreichend begründete Absage eines Turniers nach Nennungsschluss : 300 €
  3. Nicht rechtzeitige Vorlage der Ausschreibung, pro Woche Verspätung: 13,00 €
  4. Bekanntmachung der Ausschreibung im nicht genehmigten Wortlaut: 25,00 €
  5. Veranstalter einer nicht genehmigten Veranstaltung: 250,00 €
  6. Teilnehmer und/oder Pferdebesitzer an nicht genehmigten Veranstaltungen: 25,00 €
  7. Richter/Parcourschefs an nicht genehmigten Veranstaltungen: pro Tag 100,00 €
  8. Nicht rechtzeitig mit der Ausschreibung gemeldete Richter/Parcourschefs: 100,00 €
  9. Nicht Einhalten der Prüfungsvoraussetzungen nach § 10 Nr. 7 und 9: 50,00 €
  10. Beginn der PS/PLS ohne Genehmigung vor 8.00 Uhr pro Tag 250,00 €
  11. Nicht rechtzeitige Vorlage der Ergebnisse - pro Woche Verspätung: 13,00 €
  12. Verweigerte Unterstützung der Personen zur Durchführung der Maßnahmen von Medikationskontrollen, Verfassungsprüfungen und Pferdekontrollen  50,00 €
  13. Nicht rechtzeitige Abmeldung von, in der Starterliste eingetragenen, aber anschließend nicht startenden Teilnehmern*:  10,00 €
  14. Nichtbezahlen der LK- Abgabe
    (Nichtbezahlen der LK- Abgabe und der LKS-Ordnungsmaßnahme wird nach § 920 LPO geahndet): 5,00 €

 

* Gebühr für den Veranstalter



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