Nachstehende Bußgelder stellen Regelsätze dar, von denen im Einzelfall abgewichen werden kann. Im übrigen gelten die §§ 920 ff LPO.
- Nicht ausreichend begründete Absage eines Turniers: 150,00 €
- Nicht ausreichend begründete Absage eines Turniers nach Nennungsschluss : 300 €
- Nicht rechtzeitige Vorlage der Ausschreibung, pro Woche Verspätung: 13,00 €
- Bekanntmachung der Ausschreibung im nicht genehmigten Wortlaut: 25,00 €
- Veranstalter einer nicht genehmigten Veranstaltung: 250,00 €
- Teilnehmer und/oder Pferdebesitzer an nicht genehmigten Veranstaltungen: 25,00 €
- Richter/Parcourschefs an nicht genehmigten Veranstaltungen: pro Tag 100,00 €
- Nicht rechtzeitig mit der Ausschreibung gemeldete Richter/Parcourschefs: 100,00 €
- Nicht Einhalten der Prüfungsvoraussetzungen nach § 10 Nr. 7 und 9: 50,00 €
- Beginn der PS/PLS ohne Genehmigung vor 8.00 Uhr pro Tag 250,00 €
- Nicht rechtzeitige Vorlage der Ergebnisse - pro Woche Verspätung: 13,00 €
- Verweigerte Unterstützung der Personen zur Durchführung der Maßnahmen von Medikationskontrollen, Verfassungsprüfungen und Pferdekontrollen 50,00 €
- Nicht rechtzeitige Abmeldung von, in der Starterliste eingetragenen, aber anschließend nicht startenden Teilnehmern*: 10,00 €
- Nichtbezahlen der LK- Abgabe
(Nichtbezahlen der LK- Abgabe und der LKS-Ordnungsmaßnahme wird nach § 920 LPO geahndet): 5,00 €
* Gebühr für den Veranstalter